Wir haben uns schwerpunktmäßig auf die Vermittlung von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken am Niederrhein spezialisiert.
Seit dem 23.12.2020 verpflichtet uns das BGB § 656 bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern, bzw. Eigentumswohnungen, die mit dem Verkäufer, der Verkäuferin ausgehandelte Maklercourtage, höchstens in gleicher Höhe, dem Verbraucher*in / Käufer*in in Rechnung zu stellen (Abs. d). Das neue Gesetz zur Maklerprovision sieht also vor, dass sich Käufer*in und Verkäufer*in eines Einfamilienhauses, bzw. einer Eigentumswohnung bundesweit einheitlich die Courtage hälftig teilen. Das bedeutet für Sie, dass die Maklercourtage von 3,58 % inkl. MwSt. aufgeteilt wird, jede Partei zahlt 1,79 % inkl. MwSt..
Für Sie, als Verkäufer*in eines Mehrfamilienhauses, bzw. eines Gewerbeobjektes entstehen keine Kosten. Nachdem Ihr Objekt vermittelt wurde, rechnen wir unsere Maklerprovision in Höhe von 3,58 % mit dem Käufer, der Käuferin ab.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein unverbindliches Vorgespräch, auch hier entstehen keinerlei Kosten oder Verpflichtungen für Sie.
Profitieren Sie von folgenden Dienstleistungen:
- individuelle Wertermittlung für Ihre Immobilie
- Fachkundige Ermittlung des bestmöglichen Verkaufspreises für Ihr Objekt
- Erstellung eines aussagekräftigen Exposés mit anschaulichen Bildern, sowie einer detaillierten Objekt- und Lagebeschreibung
- Veröffentlichung Ihres Objekts in den gängigen Online-Immobilienportalen
- Zusätzliche Anzeigenschaltung in der örtlichen Presse
- Regelmäßige Durchführung von Besichtigungsterminen mit Interessenten
- Erstellung von Reservierungsvereinbarungen und notariellen Kaufvertragsentwürfen
- Teilnahme an der Beurkundung und gemeinsame Übergabe an den Käufer
Maklererlaubnis gemäß §34c GewO erteilt durch den Kreis Wesel, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel.