Dipl. Ing. Andreas Schreier Innenarchitekt mit
uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung
handelnd für
ARA Kreativfabrik Niederrhein
ARA Planungsbüro / ARA Immobilien
Rundstr. 1a
47475 Kamp-Lintfort
Maklererlaubnis gemäß §34c GewO erteilt durch den
Kreis Wesel, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Bildnachweise
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) zugrunde. Sie geben die wichtigsten Regeln für den Maklerauftrag wieder.
§ 1 Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer schriftlichen Zustimmung befugt. Im Falle unbefugter Weitergabe haben wir – unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.
§ 2 Vorkenntnis
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb 8 Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.
§ 3 Höhe der Maklerprovision
An Maklerprovision sind an uns zu zahlen, zuzüglich der gesetzlichen MWSt, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart:
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- Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern) nach Objektbelegenheit vom Käufer*in 3 % und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.).
- Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) nach Objektbelegenheit je 1,5 % vom Verkäufer*in und Käufer*in und im Ausland je 3 % vom Verkäufer*in und Käufer*in, berechnet von der Summe aller vom Käufer*in vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.).
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- Bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten.
§ 3.1. Sonstige Aufwendungen
Kosten/Gebühren für behördliche Auskünfte, Akteneinsicht, Energieausweise, Baulasten- auskünfte, Altlastenauskünfte, Flurkarten, Teilungserklärungen, Kopien u. ä. sind seitens des Auftraggebers zu übernehmen.
§ 4 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
§ 7 Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich – tätig zu werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Kamp-Lintfort.
Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftrag- gebers gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
Tel.: +49 (0) 2842 / 929 9084
Fax: +49 (0) 2842 / 929 9083
Mobil: +49 (0) 152 / 5249 5685
Email: info@arakreativ.de